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Leitbild Mobilität Main-Kinzig-Kreis | Leitsätze zum Leitbild Mobilität
4. Für den motorisierten Individualverkehr heißt dies:
➜ Lenken
des motorisierten Individualverkehrs zugunsten ● der Funktionsfähigkeit des Netzes
(insbesondere auch für den Wirtschaftsverkehr) ● einer verträglicheren Abwicklung
➜ Vernetzen
des MIV an geeigneten Schnittstellen vor allem im ländlichen Raum mit schnellen ÖPNV-Angeboten in die Zentren und/oder alternativen Mobilitätsformen
5. Der Main-Kinzig-Kreis und seine Kommunen verfolgen in Zukunft gemeinsam:
➜ ein Planen
mit Priorität auf einen möglichst großen Kreis von (potenziellen) Nutzenden bzw. Fahrgästen
➜ ein Abbauen
der heute vielfachen »Hürden«:
Dies wird den Zugang und die Benutzung vereinfachen,
im Sinne eines umfassenden Verständnisses von »barrierefrei«.
➜ ein Umsetzen
von baulichen und betrieblichen Maßnahmen:
Zur Verbesserung der Nahmobilität, für zuverlässige Fahrten
mit dem Bus sowie zur Sicherstellung zeitgemäßer und angenehmer Verknüpfungspunkte zwischen den Verkehrsmitteln.
9.2 Wie geht es weiter?
Das vorliegende Leitbild Mobilität steckt den Rahmen und die »Leitplanken« für die weiter- gehenden Diskussionen und Aufträge ab. Im Vordergrund stehen drei Bereiche
➜ Die Erarbeitung des neuen Nahverkehrsplans, der Mitte des Jahres 2021 ausgeschrieben wird.
➜ Die konkrete Formulierung der Pflichtenhefte für verschiedene Prüfaufträge, die grundsätzlich auch parallel zu der Erstellung des Nahverkehrsplans begonnen und durchgeführt werden können.
➜ Die konkrete Bearbeitung von Abstimmungsthemen zwischen Kreis und Kommunen: Was soll weiterhin oder künftig verstärkt durch den Kreis für alle Kommunen einheitlich konzipiert und umgesetzt werden?
➜ Dazu gehört etwa das Thema der Aushangfahrpläne: Sollen sie weiterhin in sehr unter- schiedlichen Formen Aufgabe der Verkehrsunternehmen sein, mit dem Problem, dass kein einheitlicher Auftritt vorhanden ist?
Und: Sollen die Haltestellen, für die heute die Kommunen verantwortlich sind, zugunsten eines einheitlichen Erscheinungsbilds in die Aufgabenzuständigkeit der KVG Main-Kinzig übergehen?
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