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SCHÜLER AN BERUFSSCHULEN
Die Grundstufe der Berufsschule (1. Ausbildungsjahr)
Es wird nur die Fahrt zur Berufsschule, nicht die Fahrt zum Ausbildungsbetrieb er- stattet.
Die Erstattung der Fahrtkosten erfolgt immer nach der günstigsten Fahrschein- kombination. Schülerinnen und Schüler der Grundstufe der Berufsschule können einen kostenlosen Berufsschul-Ausweis bean- tragen. Dieser berechtigt dazu, Einzelfahr- scheine im Kindertarif für die Hin- und Rückfahrt zu erwerben.
Werden Zeitkarten (Wochen,- Monats,- oder Jahreskarten – hierzu zählt auch das Schü- lerticket Hessen) erworben, werden nur die Kosten anteilig erstattet, welche für die Fahrt zur Schule entstehen.
Fahrtkosten werden nach Ablauf eines Schulhalbjahres auf einen gesonderten An- trag erstattet. Dieser wird über die Schule ausgegeben oder durch die KVG Main-Kin- zig mbH auf postalischem Wege versen- det. Die Originalfahrscheine und/oder ein Beleg über den Erwerb einer Zeitkarte auf einem eTicket müssen diesem Antrag beiliegen.
Unterschrift und Stempel der Schule sind ebenso erforderlich.
Das erste Jahr der besonderen Bildungsgänge (Vollzeitunterricht)
Schülerinnen und Schüler, die das Berufs- vorbereitungsjahr oder die zweijährige Be- rufsfachschule zur Erfüllung der Vollzeit- schulp icht an einer berufsbildenden Schule besuchen, haben ebenfalls Anspruch auf die Erstattung der notwendigen Beförde- rungskosten. Die Ausgabe des Schüler- tickets Hessen durch den Schulwegkosten- träger ist möglich, ein Anspruch darauf besteht allerdings nicht.
20 KreisVerkehrsGesellschaft Main-Kinzig | Schülerbeförderung


































































































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