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INTEGRIERTER SCHULVERKEHR
Zur Stärkung des öffentlichen Personen- nahverkehrs (ÖPNV) im Main-Kinzig-Kreis wurden die freigestellten Schülerverkehre, die sog. „klassischen Schulbusse“ in den Linienverkehr integriert. Ein wesentlicher Vorteil liegt darin, dass das Fahrtenangebot in Fahrplänen veröffentlicht wird und es somit auch anderen Fahrgästen möglich ist, dieses Angebot zu nutzen. Im Gegen- satz dazu sind die Fahrten im freigestellten Schulverkehr von der gesetzlichen Mitnah- mep icht anderer Fahrgäste befreit.
FREIGESTELLTER SCHULVERKEHR
Dieser reine Schülerverkehr mit Bussen ist in besonderen Fällen erforderlich und wird grundsätzlich nur dann eingerichtet, wenn sich die Fahrten nicht in den ÖPNV inte- grieren lassen. Dies ist insbesondere bei Vorschulklassen und Intensivklassen an Grundschulen der Fall.
Im integrierten Schulverkehr nutzen Jung und Alt die angebotenen Fahrten.
An Schulen mit Förderschwerpunkt oder Schulen, an denen inklusiv beschult wird, sind ebenfalls freigestellte Schülerverkehre notwendig.
Auch für sog. Querverkehre (Fahrten zum Schwimm- und/oder Sportunterricht) wird ein freigestellter Schülerverkehr eingerich- tet, ebenso für Verbundschulen, um die notwendigen Fahrten zwischen den Stand- orten zu gewährleisten.
Schülerbeförderung | KreisVerkehrsGesellschaft Main-Kinzig 5
SCHULBUSVERKEHR
Freigestellter Schulbusverkehr
Regelmäßige Schülerbeförderung Öffentlicher Personennahverkehr
Linienverkehr
Gelegenheitsverkehr
Sonstiger Schulbusverkehr (nicht freigestellt)