Betriebspraktikum

Voraussetzungen für eine Fahrtkostenerstattung gem. § 161 HSchG

  1. Die einfache Wegstrecke zwischen Wohn- und Praktikumsort beträgt mehr als 3 km bzw. der Weg ist besonders gefährlich.
  2. Bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel wurden Tarifermäßigungen
    (Schülermonats-/wochenkarten bzw. Anschlussfahrkarten) in Anspruch genommen.
  3. Die Erstattung der Kosten für private Verkehrsmittel erfolgt nur, wenn eine öffentliche Verkehrsverbindung nicht besteht oder zu den Arbeitszeiten des Praktikumsbetriebes nicht nutzbar ist.
  4. Die Erstattung von Fahrtkosten zum Betriebspraktikum außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist nicht möglich.

 

Max. Erstattungshöchstwert ist die Preisstufe 7 des RMV-Verkehrsverbundes!

Informationsblatt zum Betriebspraktikum [PDF; 350 kb]

Antrag auf Erstattung der Fahrtkosten anlässlich des Betriebspraktikums [PDF; 420 kb]

 

Wir bitten Sie, rechtzeitig vor Beginn des Betriebspraktikums eine RMV-Kundenkarte zu beantragen. Mit dieser Kundenkarte erhalten Sie vergünstigte Wochenkarten im Azubi-Tarif, welche die Erstattungsgrundlage bilden.

Bestellschein Kundenkarte für Schüler und Auszubildende [PDF; 260 kb]