Studie „Alternative Antriebe im straßengebundenen ÖPNV im Main-Kinzig-Kreis“

Der europäische Gesetzgeber hat mit der Richtlinie 2019/1161 - auch als Clean Vehicles Directive (CVD) bekannt - klare Vorgaben beschlossen, wie in den nächsten Jahren das Ziel der Klimaneutralität im ÖPNV erreicht werden soll. Auf nationaler Ebene wurde im Jahr 2021 mit dem SaubereFahrzeugBeschaffungsGesetz (SaubFahrzBeschG) die nationale Rechtsnorm verabschiedet, welche für Deutschland verbindliche Beschaffungsquoten enthält, bis zu welchem Jahr in welcher Höhe saubere und klimaneutrale Antriebsformen im ÖPNV eingesetzt werden müssen.

Die KVG ist künftig bei Neuvergaben von Verkehrsleistungen im ÖPNV verpflichtet, diese verbindlichen Beschaffungsquoten für saubere und emissionsfreie Busse über alle Linienbündel hinweg kumuliert betrachtet einzuhalten. Das Gesetz sieht dabei in zeitlicher Sicht gestaffelte Beschaffungsquoten für saubere und emissionsfreie Fahrzeuge vor.

Die vorgestellte Studie „Alternative Antriebe im straßengebundenen ÖPNV im Main-Kinzig-Kreis“ zeigt dabei die technischen Möglichkeiten für den Einsatz alternativer Antriebsformen im ÖPNV auf und gibt einen kurzen Überblick über die aktuellen Fördermöglichkeiten. Im Hinblick auf die Umsetzung wurden die aktuellen Verkehre im Main-Kinzig-Kreis auf eine Umstellung auf alternative Antriebsformen untersucht und die Ergebnisse einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung unterzogen.

Studie „Alternative Antriebe im straßengebundenen ÖPNV im Main-Kinzig-Kreis“