Anspruch auf Übernahme der Beförderungskosten

Nach welcher Maßgabe erfolgt die Übernahme der Beförderungskosten bzw. die Fahrtkostenerstattung und -berechnung?

Das Sachgebiet Schülerbeförderung des Main-Kinzig-Kreises - ab dem 01.01.2008 organisatorisch der Kreisverkehrsgesellschaft Main-Kinzig mbH zugeordnet - übernimmt und erstattet die Schülerbeförderungskosten nach Maßgabe des Paragrafen 161 Hess. SchulG.

Kontaktpersonen

 

Wer ist anspruchsberechtigt?

Schüler der Grundstufe (Kl. 1 - 4 und Eingangsstufe/Vorklasse) - Primarstufe
Ein Anspruch auf Fahrtkosten besteht, wenn die kürzeste Wegstrecke von der Wohnung der Schülerin/des Schülers zur Sonderschule und zuständigen Grundschule mehr als 2 km (einfache Entfernung) beträgt.

Schüler der Mittelstufe (Kl. 5 - 10) - Sekundarstufe I
Ein Anspruch auf Fahrtkosten besteht nur dann, wenn die kürzeste Wegstrecke von der Wohnung der Schülerin/des Schülers zur nächstgelegenen, aufnahmefähigen Schule, deren Unterrichtsangebot es ermöglicht den gewünschten Abschluss am Ende der Mittelstufe ohne Schulwechsel zu erreichen, mehr als 3 km (einfache Entfernung) beträgt.

Wichtig: Mit dem § 161 Hessisches Schulgesetz wird der sozialpolitische Zweck verfolgt, es jedem Kind zu ermöglichen, einen entsprechenden Abschluss am Ende der Mittelstufe (Sekundarstufe I) ohne erhebliche Aufwendungen für den Schulweg zu erreichen. Besondere pädagogische, weltanschauliche und religiöse Ausprägungen, ein koedukativer (gemischt/beider geschlechtlicher Unterricht) oder nicht koedukativer Unterricht, über die Stundentafel hinausgehende Angebote, der Status als Ganztagsschule, die Wahl der 1. Fremdsprache sowie die Hochbegabung können bei der Schulwahl leider nicht berücksichtigt werden.

Schüler an Berufsschulen

Fahrtkostenerstattung ist möglich für: o die Grundstufe der Berufsschule (l. Ausbildungsjahr) o das erste Jahr der besonderen Bildungsgänge an der Berufsschule oder einer Berufsfachschule, durch deren Besuch die Vollzeitschulpflicht erfüllt werden kann. Auch hier gilt: Ein Anspruch auf Erstattung besteht nur dann, wenn die kürzeste Wegstrecke von der Wohnung der Schülerin/des Schülers bis zur nächstgelegenen aufnahmefähigen Schule mehr als 3 km (einfache Entfernung) beträgt und die Schule (nur Berufsschule nicht Berufsfachschule) sich in einem anderen Ort, als dem Wohn- oder Arbeitsort befindet.

 

Wie erfolgt die Fahrtkostenerstattung?

Wie wird die Fahrtkostenerstattung beantragt?

Den Antrag auf Übernahme der Beförderungskosten erhalten die Schüler im Sekretariat der besuchten Schule oder als PDF-Datei zum Ausfüllen und Ausdrucken am PC. Der vollständig ausgefüllte Antrag ist im Schulsekretariat abzugeben. Die Schule prüft die Angaben, bestätigt den Schulbesuch und sendet den Antrag an das Sachgebiet Schülerbeförderung. Das Sachgebiet Schülerbeförderung bearbeitet den Antrag und sendet einen positiven oder negativen Bescheid an den Antragsteller.

 

Wie erfolgt die Fahrtkostenerstattung?

Mit dem zugegangen Bescheid ist über den Antrag auf Übernahme der Beförderungskosten lediglich dem Grunde nach entschieden worden. Die Beförderungskosten werden nicht automatisch gezahlt. Dazu ist der Erstattungsantrag auszufüllen. Einen solchen gibt es wiederum in der Schule oder ebenfalls als PDF-Datei zum Ausfüllen am PC.

 

Welche Kosten werden erstattet?

Im Regelfall der günstigste Tarif der öffentlichen Verkehrsmittel. Es besteht kein Anspruch auf Benutzung eines bestimmten Verkehrsmittels.

 

Wann und wie viel wird erstattet?

Die nachgewiesenen notwendigen Beförderungskosten werden auf Antrag (Erstattungsantrag) jeweils rückwirkend halbjährlich nach Beendigung eines Schulhalbjahres erstattet. Der Antrag ist über die besuchte Schule einzureichen. Es werden nur Kosten für die günstigste Verbindung zwischen Wohnung und Schule und damit Einzel-, Wochen- und Monatskarten, die unter Berücksichtigung der Ferienzeiten bzw. unterrichtsfreien Tagen, erforderlich sind, erstattet. Die Fahrkarten sind, geordnet und aufgeklebt, dem Antrag beizufügen.

 

Bis zu welchem Termin muss der Antrag spätestens gestellt worden sein? (Frist)

Fahrtkosten für ein Schuljahr werden nur erstattet, wenn der Antrag bis zum 31. Dezember des Jahres gestellt wird, in dem das Schuljahr endet. Beispiel: Für das Schuljahr 2022/2023 (August 2022 bis Juli 2023) ist der Stichtag (Eingang in der Schule oder beim Sachgebiet Schülerbeförderung) der 31.12.2023.

Alle Anträge die nach diesem Stichtag abgegeben werden, verfallen (gesetzlicher Fristablauf)!

 

Muss ich Änderungen (Schul-, Schulform- oder Wohnungswechsel) mitteilen?

Die Entscheidung über die Gewährung von Schülerbeförderungskosten erfolgt aufgrund der im Grundsatzantrag gemachten Angaben. Bei Änderungen (Schul-, Schulform- oder Wohnungswechsel) muss ein neuer Antrag gestellt werden.

  

Warum bekomme ich nur in Ausnahmefällen PKW-Kosten erstattet?

Sofern öffentliche Verkehrsmittel genutzt werden können, entfällt aus wirtschaftlichen Gründen bei Nutzung des PKW jeder Anspruch auf Kostenerstattung. Es entfällt auch der Anspruch auf Erstattung der fiktiv bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel entstandener Fahrtkosten.

 

Online-Formulare

Beide o.g. Formulare stehen als PDF-Dateien zum Download unter "Formulare" zur Verfügung. Die Formulare können am Bildschirm ausgefüllt und anschließend ausgedruckt werden. Abgegeben werden die Formulare im Sekretariat der besuchten Schule.

 

Fahrkarten?

Was sind die Vorteile des Schülerticket Hessen?

Das Schülerticket Hessen ist die neue persönliche Jahreskarte für alle Schülerinnen, Schüler und Auszubildende, die in Hessen wohnen, hier zur Schule gehen oder eine Ausbildung machen.

Das Schülerticket Hessen ist für alle, die einfach einsteigen und losfahren wollen – egal wann, egal wo. Denn mit diesem Ticket können Schülerinnen, Schüler und Auszubildende für nur einen Euro am Tag rund ums Jahr Bus und Bahn fahren – in ganz Hessen und sogar in den Ferien. Bezahlt wird das Ticket bequem in einem Betrag oder in 12 Monatsraten. Der Einstieg ist jeweils zum 1. des Monats möglich.

Weitere Infos zum Schülerticket Hessen

 

Bis zu welchem Alter kann ein Kindereinzelfahrschein genutzt werden?

Kindereinzelfahrscheine dürfen nur bis einschließlich 14 Jahren genutzt werden. Ab 15 Jahren müssen Erwachseneneinzelfahrscheine gekauft werden. Ansonsten ist der Fahrausweis ungültig!

 

Wie kann ich den Auszubildendentarif nutzen?

Die Monatskarte zum Ausbildungstarif gilt unter anderem für Schüler, Auszubildende, Studierende, Gastschüler/ Austauschschüler und unter bestimmten Bedingungen auch für Praktikanten.

Sie gilt für Fahrten in allen RMV-Verkehrsmitteln zwischen Wohnort und Ausbildungsort. Für die Nutzung der preisermäßigten Auszubildendenkarte muss eine gültige Kundenkarte zwingend vorhanden sein. Ansonsten ist der Fahrausweis ungültig! Zum Erwerb muss ein von der Ausbildungsstätte ausgefüllter RMV-Bestellschein für die Kundenkarte vorgelegt werden. Bis einschließlich 14 Jahre genügt ein amtlicher Altersnachweis.

 

Wann brauche ich einen Berufsschul-Ausweis?

Wenn der Berufsschul-Ort außerhalb des Geltungsbereichs der Zeitkarte des Ausbildungstarifs liegt oder wenn zur regelmäßigen Ausbildungsstätte keine öffentlichen Verkehrsmittel benutzt werden, kann zum Berufsschul-Besuch ein spezieller Berufsschul-Ausweis ausgestellt werden. Dieser berechtigt zur Hin- und Rückfahrt zur und von der Berufsschule mit Einzelfahrkarten für Kinder. Der Berufsschul-Ausweis gilt an den eingetragenen Berufsschultagen, jedoch nicht bei Blockunterricht. Der Berufsschul-Ausweis ist bei den Verkehrsunternehmen zu erhalten.

 

Reicht eine Kopie meiner Fahrkarte oder muss ich das Original dabei haben?

Die Fahrkarte ist NUR im Original gültig! Alles andere ist mit Fahren ohne Fahrkarte gleichzusetzen und wird mit dem erhöhten Beförderungsentgelt geahndet!

 

Was mache ich, wenn ich meine Schülerticket Hessen verliere?

Der Kunde kann eine nicht mehr prüfbare oder in Verlust geratene Chipkarte, auf der sein Schülerticket Hessens ausgestellt wurde, sperren lassen und erhält gegen Zahlung von 10,00 Euro eine Ersatzchipkarte mit einem entsprechend dem Vertrag gültigen Schülerticket Hessen.

Die Zahlung wird nur fällig, wenn der Kunde den Verlust der Prüfbarkeit zu vertreten hat.

Die Verlustmeldung ist bei Chipkarten im RMV-Gebiet an eine der personalbedienten Vertriebsstellen mit eTicket-Akzeptanzsymbol zu richten. Die Beantragung der Ersatzchipkarte kann auch über das Internet auf „meinRMV“ unter www.rmv.de erfolgen.

Sofern das Ticket bei der Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main (VGF), der HEAG Mobilo, der ESWE Verkehrsgesellschaft Wiesbaden oder der Mainzer Verkehrsgesellschaft (MVG) gekauft wurde, erfolgt die Verlustmeldung direkt beim ausgebenden Unternehmen.

Die Verlustmeldung für Kunden mit Wohnort im NVV-Gebiet ist bei durch den Schulwegkostenträger zur Verfügung gestellten Karten an das Sekretariat der Schule, bei Privat-Abonnements an eine Verkaufsstelle mit eTicket-Akzeptanzsymbol oder an das Abocenter der KVG zu richten.

 

Gilt meine Fahrkarte für alle eingebundenen ÖPNV-Verkehrsmittel im RMV-Tarifgebiet?

Im Gebiet des Rhein-Main-Verkehrsverbundes grundsätzlich ja! Die Fahrkarte, die bei ihrem örtlichen Busunternehmen erworben wurde, darf auch auf anderen Verkehrsmitteln genutzt werden.

Beispiel: Erwerb eines Fahrscheins in Nidderau auf dem Stadtbus. Umstieg am Bahnhof Nidderau auf den Zug nach Hanau. Umstieg in Hanau Hauptbahnhof auf den Stadtbus Hanau. Alle Verkehrsmittel auf dem Weg zum Ziel dürfen bei korrekter Ausstellung ohne erneuten Kauf eines Fahrscheins genutzt werden!

 

Fahrpläne

Wann ist Fahrplanwechsel?

Die Fahrplanwechsel sind europaweit harmonisiert worden und finden immer Mitte Dezember eines Jahres statt.

 

Wie finde ich meinen Fahrplan?

Am einfachsten ist der Erwerb eines Fahrplanbuchs für Ihre Region jährlich im Dezember. Für den Main-Kinzig-Kreis ist es das Fahrplanbuch No. 9 des RMV. Es kostet nur 2,60 € für ein ganzes Jahr.

Weiterhin finden sie unter "Aktuelle Fahrpläne" auf der RMV-Homepage die Fahrpläne der MKK-Linien in PDF-Format.

Aktuelle Änderungen z.B. wegen Straßenbaumaßnahmen werden in der Presse veröffentlicht und die geänderten Fahrpläne finden sie auf der Homepage der KVG unter "Fahrplanänderungen" .

 

Was ist ein Freigestellter Schülerverkehr?

Unter einem freigestellten Schülerverkehr versteht man die für Schülerinnen und Schüler unentgeltlich durchgeführte Beförderung zum und vom Unterricht.

Ein Freigestellter Schülerverkehr muss immer dann vom Schulträger eingerichtet werden, wenn für die Schülerin oder für den Schüler, keine andere Möglichkeit besteht zum Unterricht zu kommen. Dies ist z. B. der Fall, wenn keine Öffentliche Linie existiert und aus wirtschaftlichen Gründen nicht eingerichtet werden kann. Ein Freigestellter Schülerverkehr wird außerdem notwendig, wenn die Beförderung mit der öffentlichen Linie nicht möglich ist. Letzteres ist z. B. der Fall, wenn eine körperliche Behinderung der Schülerin, des Schülers gegeben ist.

 

Warum wird nicht für jede Schule ein Freigestellter Schülerverkehr eingerichtet?

Laut Landesgesetzgeber darf der Schulträger überall dort keine freigestellten Schulbusse einsetzen, wo zu Schulanfangs und -schlusszeiten öffentliche Nahverkehrslinien existieren. Die sog. Parallelverkehre dürfen aus Gründen der Wirtschaftlichkeit nicht eingerichtet werden.

 

Freigestellter Schülerverkehr

Wann ist Fahrplanwechsel?

Die Fahrplanwechsel sind europaweit harmonisiert worden und finden immer Mitte Dezember eines Jahres statt.

 

Wie finde ich meinen Fahrplan?

Am einfachsten ist der Erwerb eines Fahrplanbuchs für Ihre Region jährlich im Dezember. Für den Main-Kinzig-Kreis ist es das Fahrplanbuch No. 9 des RMV. Es kostet nur 2,60 € für ein ganzes Jahr.

Aktuelle Änderungen z.B. wegen Straßenbaumaßnahmen werden in der Presse veröffentlicht und die geänderten Fahrpläne finden sie auf der Homepage der KVG unter Fahrplanänderungen.

 

Was ist ein Freigestellter Schülerverkehr?

Unter einem freigestellten Schülerverkehr versteht man die für Schülerinnen und Schüler unentgeltlich durchgeführte Beförderung zum und vom Unterricht.

Ein Freigestellter Schülerverkehr muss immer dann vom Schulträger eingerichtet werden, wenn für die Schülerin oder für den Schüler, keine andere Möglichkeit besteht zum Unterricht zu kommen. Dies ist z. B. der Fall, wenn keine Öffentliche Linie existiert und aus wirtschaftlichen Gründen nicht eingerichtet werden kann. Ein Freigestellter Schülerverkehr wird außerdem notwendig, wenn die Beförderung mit der öffentlichen Linie nicht möglich ist. Letzteres ist z. B. der Fall, wenn eine körperliche Behinderung der Schülerin, des Schülers gegeben ist.

 

Warum wird nicht für jede Schule ein Freigestellter Schülerverkehr eingerichtet?

Laut Landesgesetzgeber darf der Schulträger überall dort keine freigestellten Schulbusse einsetzen, wo zu Schulanfangs und -schlusszeiten öffentliche Nahverkehrslinien existieren. Die sog. Parallelverkehre dürfen aus Gründen der Wirtschaftlichkeit nicht eingerichtet werden.

 

Fragen zum Schulweg

Was ist ein Schulwegplan?

Der Schulwegplan zeigt Ihnen, wie Ihr Kind am sichersten die Schule erreicht. Er macht deutlich,

  • welche Wege unter den aktuell gegebenen Bedingungen die sichersten sind,
  • an welchen Stellen besondere Aufmerksamkeit erforderlich ist und
  • jene Gefahrenstellen, die möglichst gemieden werden sollten.

Der Schulwegplan wird zwischen der jeweiligen Stadt/Gemeinde und der dortigen Grundschule erstellt.

Bitte fragen Sie die zuständige Grundschule, oder in Ihrem Rathaus/Ordnungsamt bzw. Verkehrsbehörde nach dem Schulwegplan.

 

Ist mein Kind im Falle eines Unfalles versichert?

Der Weg zu und von der Schule oder dem Ort, an dem die Schulveranstaltung stattfindet, wird über den Umfang der Schülerunfallversicherung abgedeckt.

 

Müssen die Busunternehmen auch bei Schneeglätte fahren?

Die Entscheidung darüber, ob der für die Beförderung bereit gestellte Bus bei schlechten Witterungsverhältnissen wie Schnee und Glätte eingesetzt wird, obliegt aus Gründen der Sicherheit und der Verantwortung für die Fahrgäste und Fahrer dem Busunternehmen.

Selbstverständlich ist der Schulträger in solchen Fällen in enger Zusammenarbeit mit der Schulleitung und dem Beförderungsunternehmen bemüht, für einen reibungslosen und sicheren Ablauf der Beförderung zu sorgen bzw. die notwendigen Schritte hierfür einzuleiten. In jedem Fall ist in solchen Fällen die Schule von dem Beförderungsunternehmen zu informieren. Diese wird dann die Schüler/innen informieren.

 

Was sind zumutbare Fahrt- und Wartezeiten?

Die Frage der Zumutbarkeit wird mit Hilfe von internen Kriterien beurteilt. Diese dienen jedoch nur zur Orientierung, eine Beurteilung dieser Frage nach stets einheitlichen Kriterien ist nicht immer möglich.

Für die Beurteilung sind des Weiteren die besonderen regionalen Bedingungen unter Berücksichtigung des Alters der Schülerinnen und Schüler, der Ausgestaltung der Verkehrsangebote, der Verkehrsverhältnisse, besondere Gefährdungen, die zeitlichen Inanspruchnahme durch Fahrt- und Wartezeiten, die Dichte des Schulangebotes und andere Kriterien maßgeblich.

Die Ausgestaltung darf die Interessen des Gesamtverkehrs nicht verletzen. Die Planungen von Bund, Ländern und Gemeinden sind auf die Sicherung und Stärkung des öffentlichen Personenverkehrs gerichtet. Damit wäre z. B. die Einrichtung eines Schulbusverkehrs trotz des Bestehens öffentlicher Linien nicht vereinbar.

 

Allgemeine Fragen zur Busbeförderung

Was ist ein Schulwegplan?

Warum gibt es zu Schuljahresbeginn häufig Kapazitätsprobleme?

Um Kapazitätsprobleme zu Schuljahresbeginn zu vermeiden, ist ein guter Informationsfluss zwischen den Schulen, der Kreisverkehrsgesellschaft und der Schülerbeförderung sowie den Unternehmen notwendig. Wichtigstes Kriterium sind die "Fahrschülerzahlen" die für die Planung benötigt werden. Hier kann es zu Problemen kommen, wenn sich Schülerinnen und Schüler an mehreren weiterführenden Schulen gleichzeitig oder an den Schulen verspätet anmelden.

Aus diesem Grund findet in regelmäßigen Abständen ein Informationsaustausch zwischen den Beteiligten (Kreisverkehrsgesellschaft, Schülerbeförderung, Vertretern der Schulen, Elternbeiräten usw.) statt, um Probleme, kurzfristig auftretende Änderungen (wie z. B. bewegliche Ferientage), und Wünsche in der Schülerbeförderung rechtzeitig erörtern und abstimmen zu können.

 

Wann ist der Ausschluss eines Schülers aus der Busbeförderung erlaubt?

Im Einzelfall ist die/der Busfahrer/in befugt, Schüler nach vergeblicher Ermahnung von der Beförderung auszuschließen, wenn dies zwingend erforderlich ist, um die Sicherheit und Ordnung während der Fahrt aufrechtzuerhalten. Dies darf nur an Haltestellen und dann geschehen, wenn eine Gefährdung der Schüler nicht zu erwarten ist. Bei Schülern von Grundschulen sollte grundsätzlich von solchen Maßnahmen abgesehen werden.

Beispiele für Verhaltensfälle, die zum Beförderungsausschluss berechtigen, sind:

  • Erhebliche Gefährdung oder Belästigung des Fahrers und der mitfahrenden Schüler,
  • Beschädigung des Fahrzeuges,
  • Eigenmächtiges Öffnen der Türen während der Fahrt
  • Aus dem Fahrzeug werden Gegenstände geworfen oder herausgehalten.

Die Vorfälle müssen umgehend der Schule gemeldet werden.

 

Gelten für die zur Schülerbeförderung eingesetzten Kraftomnibusse und Kleinbusse spezielle Anforderungen?

Ja, hier gilt der Anforderungskatalog für Kraftomnibusse und Kleinbusse, die zur Schülerbeförderung besonders eingesetzt werden. In der Anlage enthalten ist zudem das Merkblatt für die Schulung von Fahrzeugführern bei der Beförderung von Schülern.

In dem Anforderungskatalog werden neben den Allgemeinen Teil, die Technischen Anforderungen und die Ausstattung der Kraftfahrzeuge, der Betrieb der Kraftfahrzeuge sowie die Überprüfung und Kontrollen geregelt.

 

Sonstiges

Ich habe im Bus etwas vergessen. Wo kann ich nach Fundsachen fragen?

Falls Sie etwas im Bus vergessen haben sollten, wenden Sie sich bitte an das jeweilige Busunternehmen.
Kontaktdaten der Verkehrsunternehmen finden Sie auf Ihrem Fahrplanausdruck oder auf unserer Hompage unter "Verkehrsunternehmen" (für die MKK-Linien) und den Links (siehe Verkehrsunternehmen).