Fahrkarten?
Das Schülerticket Hessen ist die neue persönliche Jahreskarte für alle Schülerinnen, Schüler und Auszubildende, die in Hessen wohnen, hier zur Schule gehen oder eine Ausbildung machen.
Das Schülerticket Hessen ist für alle, die einfach einsteigen und losfahren wollen – egal wann, egal wo. Denn mit diesem Ticket können Schülerinnen, Schüler und Auszubildende für nur einen Euro am Tag rund ums Jahr Bus und Bahn fahren – in ganz Hessen und sogar in den Ferien. Bezahlt wird das Ticket bequem in einem Betrag oder in 12 Monatsraten. Der Einstieg ist jeweils zum 1. des Monats möglich.
Weitere Infos zum Schülerticket Hessen
Kindereinzelfahrscheine dürfen nur bis einschließlich 14 Jahren genutzt werden. Ab 15 Jahren müssen Erwachseneneinzelfahrscheine gekauft werden. Ansonsten ist der Fahrausweis ungültig!
Die Monatskarte zum Ausbildungstarif gilt unter anderem für Schüler, Auszubildende, Studierende, Gastschüler/ Austauschschüler und unter bestimmten Bedingungen auch für Praktikanten.
Sie gilt für Fahrten in allen RMV-Verkehrsmitteln zwischen Wohnort und Ausbildungsort. Für die Nutzung der preisermäßigten Auszubildendenkarte muss eine gültige Kundenkarte zwingend vorhanden sein. Ansonsten ist der Fahrausweis ungültig! Zum Erwerb muss ein von der Ausbildungsstätte ausgefüllter RMV-Bestellschein für die Kundenkarte vorgelegt werden. Bis einschließlich 14 Jahre genügt ein amtlicher Altersnachweis.
Wenn der Berufsschul-Ort außerhalb des Geltungsbereichs der Zeitkarte des Ausbildungstarifs liegt oder wenn zur regelmäßigen Ausbildungsstätte keine öffentlichen Verkehrsmittel benutzt werden, kann zum Berufsschul-Besuch ein spezieller Berufsschul-Ausweis ausgestellt werden. Dieser berechtigt zur Hin- und Rückfahrt zur und von der Berufsschule mit Einzelfahrkarten für Kinder. Der Berufsschul-Ausweis gilt an den eingetragenen Berufsschultagen, jedoch nicht bei Blockunterricht. Der Berufsschul-Ausweis ist bei den Verkehrsunternehmen zu erhalten.
Die Fahrkarte ist NUR im Original gültig! Alles andere ist mit Fahren ohne Fahrkarte gleichzusetzen und wird mit dem erhöhten Beförderungsentgelt geahndet!
Der Kunde kann eine nicht mehr prüfbare oder in Verlust geratene Chipkarte, auf der sein Schülerticket Hessens ausgestellt wurde, sperren lassen und erhält gegen Zahlung von 10,00 Euro eine Ersatzchipkarte mit einem entsprechend dem Vertrag gültigen Schülerticket Hessen.
Die Zahlung wird nur fällig, wenn der Kunde den Verlust der Prüfbarkeit zu vertreten hat.
Die Verlustmeldung ist bei Chipkarten im RMV-Gebiet an eine der personalbedienten Vertriebsstellen mit eTicket-Akzeptanzsymbol zu richten. Die Beantragung der Ersatzchipkarte kann auch über das Internet auf „meinRMV“ unter www.rmv.de erfolgen.
Sofern das Ticket bei der Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main (VGF), der HEAG Mobilo, der ESWE Verkehrsgesellschaft Wiesbaden oder der Mainzer Verkehrsgesellschaft (MVG) gekauft wurde, erfolgt die Verlustmeldung direkt beim ausgebenden Unternehmen.
Die Verlustmeldung für Kunden mit Wohnort im NVV-Gebiet ist bei durch den Schulwegkostenträger zur Verfügung gestellten Karten an das Sekretariat der Schule, bei Privat-Abonnements an eine Verkaufsstelle mit eTicket-Akzeptanzsymbol oder an das Abocenter der KVG zu richten.
Im Gebiet des Rhein-Main-Verkehrsverbundes grundsätzlich ja! Die Fahrkarte, die bei ihrem örtlichen Busunternehmen erworben wurde, darf auch auf anderen Verkehrsmitteln genutzt werden.
Beispiel: Erwerb eines Fahrscheins in Nidderau auf dem Stadtbus. Umstieg am Bahnhof Nidderau auf den Zug nach Hanau. Umstieg in Hanau Hauptbahnhof auf den Stadtbus Hanau. Alle Verkehrsmittel auf dem Weg zum Ziel dürfen bei korrekter Ausstellung ohne erneuten Kauf eines Fahrscheins genutzt werden!