Die Kreisverkehrsgesellschaft Main-Kinzig mbH weist auf die Veröffentlichung einer Vorabbekanntmachung gemäß Art. 7 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 in Verbindung mit § 8a PBefG hin. Gegenstand ist die beabsichtigte Vergabe von Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr.
Eigenwirtschaftliche Anträge nach § 12 Abs. 6 PBefG können innerhalb der gesetzlichen Frist gestellt werden. Maßgeblich für Fristbeginn und Inhalt ist die Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union beziehungsweise über TED.

